Erbschaftsannahme
Bei griechischen Immobilien erfolgt die Erbschaftsannahme grundsätzlich nur mit notarieller Beurkundung der Erbschafts-
annahmeerklärung. Die Annahme der Erbschaft einer Immobilie in Griechenland kann der Erbe in einer notariellen
Urkunde bestätigen. Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern (Rechtsanwalt und Notar) die komplette
Abwicklung an, gegen Erteilung einer Vollmacht. Welche Unterlagen Sie für die Erbschaftsannahme brauchen,
erfahren Sie von uns nach Ihrer Anfrage.
Unseren Service bieten wir pro Immobilie: ab EUR 7,000 plus 24% MwSt. an.
Kontakt: +30 210 44 00 730 (Festnetz) oder: info@immobilien.gr
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